Der „Betriebliche Brandschutz" ist nicht nur ein Thema für Unternehmen oder Betriebe in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Der Gesetzgeber schreibt durch Richtlinien und Verordnungen den Unternehmen vor, die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Grundsätzlich stellt das Risiko eines Brandschadens immer eine Bedrohung für Mensch, Tier, Umwelt und Sachgut dar - und nicht zuletzt auch für den Fortbestand eines Unternehmens. Durch die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten können Gefahren frühzeitig erkannt, beurteilt und beseitigt werden.
Unsere speziell ausgebildeten Brandschutzbeauftragten führen diese Aufgaben gemäß rechtlicher Vorschriften und Richtlinien aus und sind ebenso der zentrale Ansprechpartner für Arbeitgeber und Führungsverantwortliche.
Durch stetige Weiterbildung der Brandschutzbeauftragten von der uniServum werden kontinuierlich die aktuellen Vorschriften und Regelwerke beachtet.
Auf Sie speziell zugeschnitten erarbeiten wir Ihnen ein passgenaues Brandschutzkonzept.
Unsere Brandschutz-Leistungen im Überblick
Die Brandschutzordnung ist in jeder Organisation erforderlich. In einigen Bereichen ist sie sogar zwingend gesetzlich vorgeschrieben. In der Brandschutzordnung (BSO) finden sich Regelungen, wie sich im Falle eines Brandes innerhalb eines Gebäudes verhalten werden soll. Die Brandschutzordnung führt Maßnahmen auf, die die Entstehung eines Feuers verhindern können. In vielen Unternehmen, Betrieben, Behörden und auch in Mehrfamilienhäusern hängt die Brandschutzordnung an gut sichtbarer Stelle aus.
Die uniServum erstellt Ihnen Ihre Brandschutzordnung - auf Ihren Betrieb zugeschnitten und gemäß behördlicher Vorgaben.
Die Brandschutzordnung kann aus 3 Teilen bestehen.
Teil A
Die Brandschutzordnung Teil A sollte in jedem öffentlichen Gebäude an gut zugänglichen Stellen ausgehängt sein. Sie richtet sich an ALLE Personen in einem Gebäude, z.B. Besucher, Kunden, Lieferanten, Bewohner und Fremdfirmen.
Teil B
Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle eigenen Mitarbeiter oder an Personen die sich nicht nur vorübergehend in einem Gebäude aufhalten. Festgelegt sind hier Hinweise zu Verhaltensregeln.
Teil C
Die Brandschutzordnung Teil C wird erstellt für Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben im Brandschutz: Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragte, Brandschutz- und Evakuierungshelfer.
Die Berufsgenossenschaften raten Unternehmen und Betrieben mit einem hohen potenziellen Gefährdungsrisiko die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten. Der Brandschutzbeauftragte ist vom Arbeitgeber schriftlich zu bestellen und legt die Zuständigkeitsbereiche, die konkreten Aufgaben und die Rahmenbedingungen fest.
Um Ihre verantwortungsvollen Pflichten im Brandschutz erfüllen zu können, benötigen Unternehmer -die durch den Gesetzgeber, Versicherungsträger oder Vertragspartner die Entscheidungsträger sind- Unterstützung durch eine fachkundige Beratung in Fragen des Brandschutzes. Diese Beratung muss eine Grundlage für die Entscheidungen der Unternehmens- und Betriebsführung bieten. Wir bieten Ihnen qualifizierte Brandschutzbeauftragte die nach DGUV Information 205-003 der Berufsgenossenschaften zertifiziert sind. Fachwissen und langjährige Erfahrungen im betrieblich organisierten Brandschutz zeichnen unsere Brandschutzbeauftragten aus. Regelmäßige Fortbildungen nach den einschlägigen Vorschriften halten unsere Mitarbeiter auf dem neuesten Stand.
Die uniServum übernimmt gerne für Sie als Unternehmer oder Betreiber die Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten.
Die Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten im Überblick
Der Brandschutz- und Evakuierungshelfer ist ein unverzichtbarer Mitarbeiter im Betrieb! Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Personen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenanzahl und zum betrieblichen Gefährdungspotential stehen.
Es gehört zu den wichtigen Aufgaben eines Brandschutz- und Evakuierungshelfers im Falle eines Brandes zu unterstützen, mitzuwirken und die Situation zu sichern. Dies muss nicht immer mit dem Löschen eines Entstehungsbrandes einhergehen, sondern schließt ebenfalls die Hilfe und Organisation der Evakuierung eines Unternehmens ein.
Um diesen Aufgaben auch gerecht werden zu können, besteht die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer.
Die Brandschutz- und Evakuierungshelferausbildung vermittelt neben den theoretischen Kenntnissen auch praktisches Know-How und viele zweckdienliche Übungen.
Die befähigte Person hilft bei der Entstehung von Bränden vorzubeugen und unterstützt den Brandschutzbeauftragten. Der Brandschutz- und Evakuierungshelfer ist in der Lage kontinuierlich die Betriebsabläufe im Unternehmen zu überprüfen und zu bewerten. Durch diese Präventionsmöglichkeit und die Identifizierung potenzieller Gefahrenquellen werden kritische Situationen verbessert und entschärft.
Die uniServum kommt gern in Ihre Einrichtung und bildet Ihre Mitarbeiter aus!
Zu den Aufgaben der Brandschutz- und Evakuierungshelfer gehören u.a.
Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern. Flucht- und Rettungspläne sind nicht nur notwendig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne sind stets auf einem aktuellen Stand zu halten und müssen mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen überprüft werden. Als Unternehmer sind Sie für die Aktualität dieser Unterlagen verantwortlich.
Durch übersichtliche und lagerichtige Flucht- und Rettungspläne finden alle Personen im Ernstfall schnell den richtigen Fluchtweg. Wir legen großen Wert auf eine gut verständliche Darstellung der Pläne, daher enthalten unsere Pläne klare Verhaltensanweisungen für den Ernstfall. Alle Rettungseinrichtungen wie z. B. Feuerlöscher und Wandhydranten werden schnell erkannt und sofort gefunden.
Die uniServum erstellt Ihnen rechtssichere Flucht- und Rettungspläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Unsere Leistungen zur Erstellung der Flucht -und Rettungspläne im Überblick
Die Erstellung von Feuerwehrplänen und -Laufkarten ist zur Erfüllung behördlicher Auflagen für einige Objekte erforderlich.
Feuerwehrpläne sind für die Einsatzkräfte der Feuerwehr wichtig, um sich im Brand‐oder Gefahrenfall im Gebäude besser orientieren zu können. Die Pläne helfen den Einsatzkräften die Rettung und Brandbekämpfung besser planen und koordinieren zu können. Dadurch wird eine schnelle Rettung und eine effektive Brandbekämpfung in die Wege geleitet. Die Pläne werden von sachkundigen Personen erstellt, angepasst und geprüft. Diese Personen müssen Kenntnis davon haben, welche Angaben für die Einsatzkräfte relevant sind. Alle zwei Jahre sind die Pläne auf Aktualität und Gültigkeit zu prüfen und auf den aktuellen Ist‐Zustand des Gebäudes anzupassen. Es ist daher wichtig, dass Feuerwehrpläne und -Laufkarten immer dem aktuellen Stand des Gebäudes und den aktuell geltenden Vorschriften entsprechen.
Die uniServum erstellt Ihnen rechtssichere Feuerwehrpläne und -Laufkarten gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Unsere Leistungen zur Erstellung der Feuerwehrpläne und -Laufkarten im Überblick
Feuer- und Rauchschutztüren, Brandschutztüren und Feststelleinrichtungen gehören zu den unverzichtbaren Brandschutzeinrichtungen in Unternehmen, Betrieben und öffentlichen Gebäuden. Im Brandfall wird die schnelle Ausbreitung eines Feuers verhindert und die damit einhergehenden Kohlenmonoxid und Rauchentwicklung. Für den betriebssicheren Zustand und die Funktionsfähigkeit von Brandschutztüren, Feuerschutztüren, Rauchschutztüren und Feststelleinrichtungen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber verantwortlich. Die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Einrichtungen muss jederzeit gewährleistet sein, solange sich Personen im Gebäude aufhalten. Die vorhandenen Einrichtungen sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dem Prüfzeugnis regelmäßig nach § 4 (3) ArbStättV zu prüfen, z. B. einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch einen Sachkundigen. Diese Prüfungen dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.
Der Schutz von Menschenleben ist eine Aufgabe dieser Brandschutzeinrichtungen.
Die uniServum kommt gern in Ihre Einrichtung und prüft Ihre Brandschutzeinrichtungen-/anlagen.
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