Datenschutz in Unternehmen und Betrieben - kein einfaches Thema!
Um die Stärken von Mitarbeitern richtig nutzen zu können, ist ein neues Denken der Unternehmen erforderlich. Denn nie war es für Unternehmen so wichtig, sich mit den für sie geltenden Datenschutzbestimmungen auseinanderzusetzen und Maßnahmen zu deren Einhaltung zu ergreifen.
Dennoch fällt vielen Unternehmen und Betrieben das Umstellen oder Einführen eines Datenschutzkonzeptes schwer. Dabei hilft die uniServum – wir schaffen übersichtliche und realistische Konzepte für ein rechtssicheres Datenschutzmanagement.
Gleichzeitig schafft aber auch ein gewissenhafter und sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten Vertrauen bei Kunden, Lieferanten, Partnern und Mitarbeitern.
Unternehmen, Betriebe und Organisationen können sich für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten entscheiden. Die Entscheidung für einen externen Datenschutzbeauftragten hat den Vorteil, dass dieser von außen objektiv auf das Unternehmen blicken und sich so unbefangen den Datenschutz einbringen kann. Zudem genießt der externe Datenschutzbeauftragte keinen besonderen Kündigungsschutz und er ist ein zertifizierter und hoch qualifizierter Experte auf seinem Gebiet. Eine hohe Beratungskompetenz und stets aktualisiertes Wissen ist damit gesichert.
Vor allem kleinere Unternehmen vermuten oft, ein interner Datenschutzbeauftragter wäre günstiger, weil sämtliche Aufgaben des Datenschutzbeauftragten von einem bestehenden Mitarbeiter übernommen werden können. Allerdings geht diese Rechnung nur selten auf.
Ein externer Datenschutzbeauftragter als flexible Lösung agiert unbürokratischer und pragmatischer als interne Datenschutzbeauftragte. Ein Kostenvergleich lohnt sich.
Durch das BDSG und die DSGVO wird die Rolle des Datenschutzbeauftragten weiter gefestigt und vertieft. Durch eine gewissenhafte Erfüllung der ausgeweiteten Aufgaben, durch einen erfahrenen Datenschutzbeauftragten, steigt das Datenschutzniveau im gesamten Unternehmen.
Die Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DSGVO festgelegt und umfassen u.a.:
Mit unserer Datenschutzberatung analysieren wir die Schwachstellen, Risiken und Probleme in Systemen und entwickeln nachhaltige und entsprechende Lösungen. Um weiterhin die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu steigern, unterstützt unsere Beratung die Weiterentwicklung vorhandener Potenziale in Ihrem Unternehmen sowie die Weiterentwicklung und/oder Optimierung Ihres vorhandenen Datenschutzsystems.
Mit der Datenschutzberatung bieten wir eine Lösung an, welche richtig ein- und umgesetzt, strukturiert sowie nachvollziehbar die gesetzlichen Datenschutz-Anforderungen in Ihrer Organisation abdecken und erfüllen wird.
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