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Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit in zuverlässigen Händen

Arbeitssicherheit ist aus technischer Blickrichtung eine Unterstützung, Erleichterung und Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Arbeitssicherheit ist neben der Arbeitsmedizin ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeits– und Gesundheitsschutzes und Garant für die technische Sicherheit im Betrieb. Beim Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation gehören Begehungen, Beratungen sowie die Teilnahme an den Arbeitsschutzausschusssitzungen zu den wichtigsten Aufgaben, die eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz in der Grundbetreuung leistet. Für die Arbeitssicherheit gelten die in § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes gelisteten Aufgaben als Maßstab.

Betriebliche Besonderheiten und Gefährdungen, die zu einem erhöhten Betreuungsaufwand führen (z. B. die Neueinrichtung von Arbeitsstätten), bringen einen Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung mit sich.

Neben der Arbeitsmedizin ist die Arbeitssicherheit und die betriebliche Gesundheitsförderung eine der drei Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Mit der uniServum als Unterstützung bedeutet: Eine individuelle Betreuung, rechtssichere Abwicklung aller vom Gesetzgeber verlangten Aufgaben sowie Zeit- und Kostenersparnis.

 

Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt Betriebe, Organisationen und Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist sehr breit gefächert und dessen zeitliches Ausmaß unternehmens- und branchenspezifisch. Wichtige Kriterien sind Qualifikation und die Einsatzzeiten, die für das Unternehmen gesetzlich festgelegt sind. Für die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit spricht die Unabhängigkeit und Neutralität in der Beurteilung vorhandener Gefährdungspotenziale. Diese lässt einen sachlicheren Umgang auf dem Gebiet erwarten. Vermeiden Sie durch eine sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten mit präventiven Maßnahmen. Gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber der Berufsgenossenschaft und den Arbeitsschutzbehörden.

Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen die Aufgaben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und nach der DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) aus. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, wie z. B.:

  • Planung, Ausführung, Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, persönlicher Schutzkleidung
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen mit dem Betriebsarzt
  • Einwirken auf die Einhaltung der Vorschriften durch die Beschäftigten

Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus verschiedenen Arbeitsschutzvorschriften:

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für die Anwendung von Gefahrstoffen
  • Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen/ Geräte
  • Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, wie z. B. Durchführen und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführen von Risikobeurteilungen für Maschinen
  • Hilfe bei der Umsetzung der Bildschirmarbeitsplatz-, Arbeitsschutz-, Arbeitsstätten- und PSA-Benutzung- (Persönliche Schutzausrüstung) sowie Lärm- und Vibrationsverordnung

 

Begehungen im Betrieb

Die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten gehört gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu den Pflichten der Arbeitgeber. Diese muss regelmäßig ausgeführt werden, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl oder der Betriebsgröße. Bei den Begehungen werden Unfallgefahren, Belastungen der Beschäftigten und gesundheitliche Gefährdungen beurteilt und ermittelt. Betriebsbegehungen haben eine Kontroll- und Verbesserungsfunktion und dienen dazu Gefährdungen, Mängel und Missstände aufzudecken. Gefährdungen sollen aber auch möglichst vorzeitig ermittelt werden, um rechtzeitig die geeigneten Schutzmaßnahmen treffen zu können. Routine kann gefährlich werden, wir begehen ohne Betriebsblindheit die Unternehmen und setzen mit Ihnen bewährte Lösungsstrategien um. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit dokumentieren wir die Begehung und erstellen ein Bericht, der Schwachstellen und Verbesserungsmaßnahmen aufzeigt.

Gerne kommt die uniServum zur Betriebsbegehung in Ihre Region.

 

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Bedeutet - die systematische Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5, 6). Die Beschäftigten haben Anspruch auf einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz. Daher muss in jedem Betrieb regelmäßig und anlassbezogen eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden. Dies zahlt sich für Unternehmen, Betriebe und Organisationen aus - frühzeitig erkannte Gefährdungen und geeignete Maßnahmen verhindern Störungen im Betriebsablauf und vermindern wirtschaftliche Verluste, senken unfall- und krankheitsbedingte Ausfälle der Beschäftigten, tragen zur Qualitätssicherung bei und verbessern die Arbeitsbedingungen. Gefährdungen am Arbeitsplatz sind allgegenwärtig und können zudem sehr vielfältig sein. Wichtige Voraussetzungen für die Qualität der Arbeit ist Sicherheit und Gesundheit!

Wer berät und unterstützt dabei?

Gefährdungsbeurteilungen erfordern Sachkenntnisse über betriebliche Arbeitsabläufe, über die Gefährdungsfaktoren und die Schutzmaßnahmen. Unsere Experten besitzen ein hohes Maß an Erfahrungspotenzial und haben für Sie praxisnahe Lösungen.

 

Arbeitsschutzmanagement

Das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) ist ein Werkzeug, mit dem Unternehmen und Betriebe Maßnahmen umsetzen, die zur Verhütung von Unfällen und Erkrankungen dienen. Arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen sowie der Ausfall der Beschäftigten kann den Unternehmen teuer zu stehen kommen und somit auch den reibungslosen Produktionsablauf beeinträchtigen.

Ein zugeschnittenes AMS bietet Unternehmen und Betrieben vielfältige Möglichkeiten, die speziellen Anforderungen auf die Betriebsgröße, Firmenpolitik und der Branche anzupassen.

Die Vorteile eines Arbeitsschutzmanagements (AMS) liegen auf der Hand

  • Bestmöglicher Arbeitsschutz
  • Verbesserte betriebliche Organisation und Struktur
  • Steigerung von Qualität und Leistung
  • Motivation für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter
  • Hohe Rechtssicherheit
  • Optimierte Abläufe im Betrieb und Unternehmen
  • Fortlaufende Verbesserung

Das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) ist eine der besten Möglichkeiten um wirtschaftliche Erfolgspotenziale von Organisationen, Unternehmen und Betrieben zu erkennen, zu sichern und zu nutzen. Unternehmen und Betriebe die die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter erkennen und umsetzen, sind wirtschaftlich erfolgreicher und bleiben es auch.

 

Gefahrstoffmanagement

Der Umgang mit gefährlichen Stoffen will gelernt sein, da viele dieser Stoffe gesundheitsbedenkliche und gefährliche Inhaltsstoffe bergen. Mit dem Chemikaliengesetz und insbesondere mit der Gefahrstoffverordnung hat der Gesetzgeber klare und einheitliche Regelungen geschaffen und damit dem Anwender beziehungsweise dem Arbeitgeber Schutzpflichten auferlegt, um Gefahren für Mitarbeiter und Umwelt so gering wie möglich zu halten. In der Gefahrstoffverordnung sind Grundpflichten festgelegt, die jeder Arbeitgeber in seinem Unternehmen oder Betrieb zu erfüllen hat. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind aber noch weitere Maßnahmen zu organisieren, umzusetzen und zu überwachen.

Die Arbeit, die Anwendung sowie die Beschaffung von Gefahrstoffen muss rechtlich einwandfrei erfolgen. Darüber hinaus bestehen umfangreiche und umfassende Dokumentationspflichten über die Gefährlichkeitsmerkmale dieser Stoffe, deren Menge und Einsatzort.

Richtig umgesetzte Maßnahmen rechnen sich aber für Unternehmen und Betriebe

  • Prävention bringt weniger Mitarbeiterausfälle
  • Kostenersparnis bei Ihrem Feuerversicherer
  • Reduzierte Entsorgungskosten
  • Kostenersparnis durch Aufwandsminimierung

Das erledigen wir für Sie

  • Stellung eines Gefahrstoffbeauftragten
  • Erfassung aller gefährlichen Stoffen
  • Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen
  • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Erstellung der vorgeschriebenen Betriebsanweisungen
  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Richtige Umsetzung der Schutzmaßnahmen

Die Gefahrstoffverordnung rechtssicher umsetzen. Wir finden auch für Ihr Unternehmen die ideale Lösung.

 

Betriebsanweisungen

Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist die allgemeine Pflicht des Unternehmers zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit. Für Gefahrstoffe muss nach § 14 Gefahrstoffverordnung eine Betriebsanweisung erstellt werden.

Gemäß § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass den Beschäftigten Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Betriebsanweisungen enthalten alle wichtigen und relevanten Informationen über die verschiedenen Gefahrstoffe sowie für die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und der Maschinen und Geräte.

Unternehmen und Betriebe, die entgegen der Gefahrstoffverordnung oder einer eindeutigen Unfallverhütungsvorschrift eine Betriebsanweisung nicht erstellen, handeln ordnungswidrig.

Wir ermitteln für Ihre Organisation, ob und welche Betriebsanweisungen notwendig und sinnvoll sind und erstellen für Sie neue Betriebsanweisungen.

  • Telefon 
    Deutschlandweit kostenfrei unter +49 800 18 99 250

  • eMail
    info[at]uniservum.de

  • Termine
    nach Vereinbarung