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Beratungsförderung

Beratungsförderung

Beratungsförderung beantragen – wir unterstützen Sie gerne

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe können einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen.

Das Projekt läuft unter dem Titel „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), betreut.
Seit 2005 wird das Förderprogramm neben den Mitteln aus dem Bundeshaushalt auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Wir zeigen Ihnen, bei welchen Themen, eine solche Beratung und Entscheidungshilfe besonders hilfreich ist und wie Sie hierbei unterstützt werden können.

Wer wird gefördert?

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

 

Quelle:

www.bafa.de

  • Telefon 
    Deutschlandweit kostenfrei unter +49 800 18 99 250

  • eMail
    info[at]uniservum.de

  • Termine
    nach Vereinbarung