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Gefahrgut

Externe Gefahrgutbeauftragte

Jedes Unternehmen, das Gefahrgüter versendet, transportiert oder empfängt, benötigt gemäß Gefahrgut-Beauftragtenverordnung (GbV) einen entsprechenden Gefahrgutbeauftragten. In dieser Funktion überwacht und kontrolliert der Gefahrgutbeauftragte den Umgang mit Gefahrgütern und ist Ansprechpartner für die Behörden. Der Gefahrgutbeauftragte ist zuständig für die regelmäßigen Schulungen und für aufgabenbezogenen Unterweisungen der Mitarbeiter. Zum weiteren ordnungsgemäßem Umgang mit Gefahrgut zählen

   ·  die Anforderungen an Verpacker, Absender, Auftraggeber.
   ·  die Anforderungen an Verlader und Fahrer.
   ·  die Vorschriften für die Beförderung und die anfallende Dokumentation.

Unternehmen sind verpflichtet sich ständig über Neuerungen der rechtlichen Bestimmungen und Gefahrgutvorschriften zu informieren, bzw. diese auch umzusetzen.
 
Der Umgang mit Gefahrgut verlangt ein hohes Maß an Verantwortung, Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation. Damit der Gefahrgutbeauftragte die erforderliche Sachkunde nach § 5 GbV und das notwendige Fachwissen nachweisen kann, muss er einen Grundlehrgang mit Prüfung vor der zuständigen IHK absolvieren. Der nach erfolgreichem Abschluss ausgegebene EG Schulungsnachweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.

So unterstützen Sie unsere Experten zum Beispiel bei

  • Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter gemäß GbV
  • Beratung zu Gefahrguttransporten (Straße, Binnenschifffahrt, Luftverkehr)
  • Betriebliche Gefahrgutorganisation
  • Unterweisung von beauftragter Personen (Mitarbeiter) in Anlehnung an Abschnitt 1.3 ADR
  • Gefahrgut-Beratung
  • Unterstützung bei der Prüfung und Klassifizierung
  • Gutachten

Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten sind im § 8 GbV aufgelistet

  • Beratung der Geschäftsführung und der Betriebsangehörigen in gefahrgutrelevanten Angelegenheiten (Straße, Binnenfahrt, Luftverkehr)
  • Einhaltung der Vorschriften für das Verlanden und Entladen
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Auflagen für die Gefahrgutbeförderung
  • Anzeige von Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen können
  • Maßnahmenergreifung im Fall von Unfällen oder Verstößen
  • Unfallberichterstattung
  • Einführung geeigneter Maßnahmen, die das Auftreten von Unfällen, Zwischenfällen oder Verstößen reguliert
  • Kontrolle der Betriebsstätte in regelmäßigen Abständen, Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Beseitigung dieser Mängel
  • Schulungen und Unterweisungen an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Mitarbeiter in Anlehnung an Abschnitt 1.3 ADR
  • Gutachten
  • Jahresberichtserstellung über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung
  • Telefon 
    Deutschlandweit kostenfrei unter +49 800 18 99 250

  • eMail
    info[at]uniservum.de

  • Termine
    nach Vereinbarung