Jedes Unternehmen, das Gefahrgüter versendet, transportiert oder empfängt, benötigt gemäß Gefahrgut-Beauftragtenverordnung (GbV) einen entsprechenden Gefahrgutbeauftragten. In dieser Funktion überwacht und kontrolliert der Gefahrgutbeauftragte den Umgang mit Gefahrgütern und ist Ansprechpartner für die Behörden. Der Gefahrgutbeauftragte ist zuständig für die regelmäßigen Schulungen und für aufgabenbezogenen Unterweisungen der Mitarbeiter. Zum weiteren ordnungsgemäßem Umgang mit Gefahrgut zählen
· die Anforderungen an Verpacker, Absender, Auftraggeber.
· die Anforderungen an Verlader und Fahrer.
· die Vorschriften für die Beförderung und die anfallende Dokumentation.
Unternehmen sind verpflichtet sich ständig über Neuerungen der rechtlichen Bestimmungen und Gefahrgutvorschriften zu informieren, bzw. diese auch umzusetzen.
Der Umgang mit Gefahrgut verlangt ein hohes Maß an Verantwortung, Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation. Damit der Gefahrgutbeauftragte die erforderliche Sachkunde nach § 5 GbV und das notwendige Fachwissen nachweisen kann, muss er einen Grundlehrgang mit Prüfung vor der zuständigen IHK absolvieren. Der nach erfolgreichem Abschluss ausgegebene EG Schulungsnachweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
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Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten sind im § 8 GbV aufgelistet
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