Um Maschinen in der EU zum Einsatz bereitstellen zu können, ist das Konformitätsbewertungsverfahren (CE-Kennzeichnung) eine zentrale Voraussetzung. Das Konformitätsbewertungsverfahren ist die Überprüfung und Inspizierung eines Produktes hinsichtlich der Übereinstimmung mit allen Binnenmarktvorschriften und den EU-Richtlinien. Diese legen für zahlreiche Maschinen, Anlagen und Produkte allgemein geltende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindeststandard fest. Die Maschinensicherheit muss vom Hersteller durch die Konformitätsbewertung nachgewiesen werden. Erst wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, sind Sie autorisiert die CE-Kennzeichnung anzubringen und die Maschine zum Verkauf oder zur Verwendung anzubieten.
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